Warum VDH?

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Es liegt mir am Herzen Rasseinteressierte einmal aufzuklären, warum Sie einen Welpen von einem VDH-Züchter kaufen sollten.

argaiv1705


Oft bekomme ich zu hören: "Ich will doch nur einen Ridgeback, die Papiere (Ahnentafel) sind mir egal..."

Es geht nicht darum, dass der Hund Papiere hat, sondern wo er herkommt! Eine VDH-Papiere bzw. -Ahnentafel bürgt für höchste Qualität!

Papiere sind nicht gleich Papiere, es gibt erhebliche Unterschiede:
Es gibt Welpen von Züchtern, die dem VDH bzw. der FCI angehören, und Welpen, die von nicht angeschlossenen "Züchtern" stammen.

Ein Züchter im VDH hat die absolut strengen Statuten und Auflagen der FCI (internationaler Dachverband) und des VDH (deutscher Dachverband) zu beachten. Dieser Züchter gibt seine Welpen nur mit einer Ahnentafel ab, die vom VDH ausgestellt wird. Diese Papiere sind weltweit anerkannt ist, da in allen Ländern diesbezüglich die gleichen, sehr hohen Standards gelten.

In Deutschland gibt es NUR 3 RR-Vereine, die dem VDH angehören und die die Standards und Auflagen in ihren Vereinen vertreten, einhalten und kontrollieren:

DZRR = Deutsche Züchtergemeinschaft Rhodesian Ridgeback
Club E.L.S.A. = Club zur Erhaltung der Laufhunde des südlichen Afrika
RRCD = Rhodesian Ridgeback Club Deutschland

Hunde mit Papieren dieser Vereine dürfen nur auf nationalen und internationalen Zuchtschauen unter der Schirmherrschaft der FCI und des VDH ausgestellt werden. Diese Hunde haben zudem, sofern sie zur Zucht zugelassen sind, eine Zuchtzulassungsprüfung bestanden, bei der nicht nur das Exterieur, der Gesundheitszustand und die Veranlagungen überprüft, sondern auch das Wesen im Hinblick auf Wesensfestigkeit bewertet worden ist.

Demnach erhalten Interessenten, die einen Welpen bei einem VDH-Züchter kaufen, die größtmögliche Sicherheit, einen gesunden, wesensfesten und dem internationalen Rassestandard entsprechenden Ridgeback zu erhalten. Natürlich gibt es keine Garantie, denn es handelt sich nach wie vor um Lebewesen, und die Prägung und Entwicklung nach dem Kauf spielt natürlich auch eine entscheidende Rolle!

Nun gibt es da noch "Züchter" (sogenannte "Mitbewerberzucht", vormals bekannt als Dissidenz von lateinisch dissidere = widersprechen, nicht übereinstimmen), die sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht den Statuten und Auflagen der FCI bzw. des VDH unterwerfen können oder wollen.

Die Welpen dieser "Züchter", die in einer Vielzahl von sich selbst kontrollierenden Vereinen oder Verbänden, welche alle zeitlich wesentlich nach dem VDH gegründet wurden, organisiert sind, werden auch mit "Papieren" verkauft.

Diese "Papiere" tragen aber niemals das Logo des VDH bzw. der FCI und sind keinen Pfennig wert!!!


Hunde aus der "Mitbewerberzucht" waren bislang noch (sollten es jedenfalls sein!) preisgünstiger als Hunde von VDH-anerkannten Züchtern. Das wundert nicht, denn die Auflagen des VDH verhindern eine Kommerzialisierung und Massenzucht (mehrere Würfe gleichzeitig oder in kurzen Abständen hintereinander).
So kann die durch extrem hohe Auflagen, Kosten und Kontrollen begleitete VDH-Ridgebackzucht niemals von finanziellen Aspekten gesteuert sein!

Oftmals hört man von "Mitbewerber"-Züchtern, dass es beim VDH "in Wirklichkeit um ein Geschäft mit Beiträgen, Gebühren und dem Hundeverkauf geht", dass "Politik betrieben wird", "eine nicht legitime Monopolstellung vertreten wird", etc.
An diesem Punkt bleibt immer die Frage, warum sich solche "Züchter" distanzieren!!?? Warum hat man seinen eigenen Verband gegründet??? Beiträge sind in anderen Verbänden ebenfalls fällig, im Endeffekt werden die Vorgehensweisen, die gefallen, vom VDH kopiert. Andere Vorschriften, die zuchteinschränkend sind oder Geld kosten, außen vor gelassen.
Bleibt offen, warum man sich der Kontrolle nicht stellen will oder kann...


Hier einige wichtige Merkmale, die eine VDH-Zucht ausmachen:

(anhand der Zuchtordung der DZRR)


- Die Zuchtstätte wurde über den VDH bei der FCI angemeldet und von einem ausgebildeten Zuchtwart abgenommen. Es ist sichergestellt, dass genügend Zeit und Platz zur Aufzucht eines Wurfes vorhanden ist. Die vorhandenen Ridgebacks weisen einen guten Pflegezustand auf. Der Zuchtwart bestätigt, dass hier sehr gute, für Ridgebacks angemessene, Aufzuchtbedingungen gewährleistet sind.

- Der Züchter hat an Züchterschulungen teilgenommen und bildet sich jährlich auf Seminaren mit zuchtrelevanten Themen fort, um seine Welpenkäufern bestmöglichst über die Rasse zu informieren.

- Die Elterntiere werden auf HD, ED und OCD geröngt und der Befund ist frei von Krankheitsmerkmalen.

- Eine Zuchtuntersuchung hat stattgefunden, und ein DNA-Profil wurde erstellt.

- Die Elterntiere haben drei VDH-Ausstellungen besucht und sind mit mindestens "sehr gut" bewertet worden.

- Auf einer Zuchtzulassungsprüfung wurde geprüft, in wie weit der Zuchthund dem Standard entspricht, zuchtausschliessende Fehler werden überprüft, Schussfestigkeit und das Wesen des Hundes werden getestet.

- Es darf nur mit Ridgebacks gezüchtet werden, die innerhalb der im Standard vorgeschriebenen Größe liegen ( Hündin 61 – 66 cm und Rüden 63 - 69 cm).

- Die Mutterhündin ist bei ihrem ersten Wurf mindestens 24 Monate alt, bei ihrer letzten Verpaarung nicht älter als 7 Jahre. Hündinnen dürfen nicht mehr als einen Wurf pro Jahr haben. Ist der Wurf größer als 8 Welpen, müssen 365 Tage vor erneuter Belegung gewartet werden. Auch für Deckrüden gibt es ein Mindestalter und eine Begrenzung der Deckakte.

- Es dürfen keine zwei Würfe gleichzeitig in einer Zuchtstätte liegen (auch unterschiedlicher Rassen).

- Die Belegung und Wurfinformationen wird in "Unser Rassehund", der offiziellen Zeitung des VDH, bekanntgegeben.

- Der Züchter ist verpflichtet, die Mutterhündin und die Welpen in bestem Ernährungszustand zu halten, gut zu pflegen und hygienisch unterzubringen. Die Welpen werden mindestens 3 mal entwurmt.

- Der Wurf wird nach 8 Wochen vom Zuchtwart abgenommen, d.h. sämtliche Welpen werden nach Standardfehlern und Gesundheitsaspekten untersucht. Es gibt gesundheitlich gefährdende Erbfehler beim Ridgeback, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird.

Der Welpenkäufer erhält das Original des Wurfabnahmebogens, auf dem alle wesentlichen Angaben zum Welpen und, falls vorhanden, beim Welpen festgestellte Mängel vermerkt sind.

- Die Abgabe der Jungtiere ist frühestens am Tag der Vollendung der achten Woche erlaubt.

- Sie erhalten einen schriftlichen Kaufvertrag, eine VDH-Ahnentafel und einen Impfpass, in dem die ersten Impfungen eingetragen sind. Ihr Welpe wird gechipt abgegeben und hat so seine eigene Identität mit einem Heimtierausweis.

 

 

 



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